Aktuelles im KOK

Pressemitteilung: Die Rechte der Betroffenen von Menschenhandel dürfen auch in Krisenzeiten nicht übergangen werden

In einer öffentlichen Stellungnahme vom 02.04.2020 bezieht die GRETA Expert*innengruppe des Europarats Position zu der aktuellen Situation von Betroffenen von Menschenhandel in Europa während der Krisenzeit der COVID-19 Pandemie. Der KOK unterstützt den Appell nach Schutz und Unterstützung für besonders schutzbedürftige Menschen in Zeiten der Pandemie. Betroffene von Menschenhandel sind besonders verletzlich und dürfen infolge restriktiver Maßnahmen zur Krisenbekämpfung nicht noch größeren Risiken ausgesetzt werden.

Berlin, den 09.04.2020 – In diesen Krisenzeiten dürfen wir die vulnerabelsten Mitmenschen in unserer Gesellschaft nicht vergessen, dazu gehören auch Betroffene von Menschenhandel, schreibt die GRETA Expert*innengruppe des Europarats in einer aktuellen Stellungnahme.


Die derzeitige Situation für Betroffene von Menschenhandel ist auch in Deutschland kritisch. Auch die spezialisierten Fachberatungsstellen sind von der aktuellen Pandemie betroffen. Barbara Eritt, KOK Vorstand und Leiterin der IN VIA Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel in Berlin und Brandenburg sagt: „Trotz erschwerender Umstände in den Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel, wird die Arbeit weitergeführt und der Mensch bleibt weiterhin im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten.“ In vielen Ländern wurde bereits der Notstand ausgerufen, viele Mitgliedstaaten des Europarates haben zudem restriktive Maßnahmen für ihre Bürger*innen erlassen. Eine Aufhebung ist derzeit noch nicht absehbar. GRETA erklärt unmissverständlich, dass ohne Zugang zu sicherer Unterbringung, spezialisierten Einrichtungen, Gesundheitsfürsorge und psychologischer Unterstützung, Betroffene von Menschenhandel, selbst wenn sie bereits identifiziert wurden, einer Reviktimisierung genauso ausgesetzt sind wie auch dem Virus.
GRETA zeigt Verständnis, dass in vielen Ländern schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden müssen, um das Wohl aller zu erhalten. Jedoch verweist die Expert*innengruppe auch darauf, dass in vielen Ländern die Strafverfolgungsbehörden mobilisiert sind, um die Notstandsanordnungen und andere restriktive Maßnahmen umzusetzen, was deren Kapazität, in Fällen von Menschenhandel zu ermitteln und Betroffenen zu identifizieren, einschränkt. Die Expert*innengruppe beruft sich auch auf die Rechte von Betroffenen des Menschenhandels in ihrer Stellungnahme. Dort richtet sie sich direkt an die Regierungen der Europarat-Mitgliedstaaten und appelliert, dass alle Betreuungs- und Schutzmaßnahmen, die in dem Übereinkommen festgeschrieben sind, darunter auch das Recht auf eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist und die Gewährung eines Aufenthaltsstatus, weiterhin gelten sollen.


V.i.S.d.P. und Rückfragen an:
KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr. 102-104, 10785 Berlin
Tel.: 030 / 26 39 11 76
E-Mail: info@kok-buero.de
Website: www.kok-gegen-menschenhandel.de

Der KOK hat eine nicht autorisierte Übersetzung der Stellungnahme vorgenommen.

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