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Pressemitteilung: Europäischer Tag gegen Menschenhandel 2019

Die schwierige Lage der Betroffenen von Menschenhandel und eine zunehmend restriktive Entscheidungspraxis.

Anlässlich des zwölften Europäischen Tages gegen Menschenhandel macht der KOK auf die schwierige Lage der Betroffenen von Menschenhandel im Asylverfahren und die zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF im Dublin-Verfahren aufmerksam.

Betroffene von Menschenhandel zählen nach der EU-Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) zu besonders schutzbedürftigen Personen. Betroffene von Menschenhandel, die in Deutschland Schutz suchen, wurden nicht selten bereits zuvor in einem anderen Mitgliedsstaat ausgebeutet. Einige EU-Staaten verfügen aber nur eingeschränkt über adäquate Unterkünfte, medizinische Verpflegungen oder Unterstützungsleistungen für besonders Schutzbedürftige, wie zuletzt die Schweizerische Flüchtlingshilfe am Beispiel Italien aufzeigte. Der zum heutigen Tag veröffentlichte KOK-Informationsdienst beleuchtet diese Thematik eingehend.

Deutschland hat bis vor zwei Jahren oft von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht und die Asylanträge der von Menschenhandel Betroffenen Personen selbst geprüft. Seit Anfang 2018 ist aber ein Wandel der behördlichen Praxis deutlich erkennbar: So wird ein signifikanter Rückgang in der Ausübung des Selbsteintrittsrechts um weit mehr als zwei Drittel aller Fälle verzeichnet (BT-Drucksache 19/12800). 

Der KOK setzt sich ein für einen an den Menschenrechten orientierten Umgang mit Schutzsuchenden. Die in der EU-Aufnahmerichtlinie verbrieften Rechte der Betroffenen von Menschenhandel müssen tatsächlich gewährleistet werden. Die restriktive Entscheidungspraxis des BAMF und der Verwaltungsgerichte lässt sich damit nicht vereinbaren.

Die komplette Pressemitteilung steht als Download zur Verfügung.

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