Der 30. Juli ist der internationale Tag gegen Menschenhandel. Die Vereinten Nationen appellieren an die Staaten, den notwendigen Schutz der Betroffenen zu stärken. "Dieser darf auch dann nicht vernachlässigt werden, wenn Personen zu strafbaren Handlungen gezwungen wurden oder unfreiwillig gegen aufenthaltsrechtliche Regelungen verstoßen haben." sagt Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK).
Die Sicherheit, nicht für Vergehen bestraft zu werden, zu denen Betroffene von Menschenhandel gezwungen wurden, ist eine zentrale Vorgabe aus der Europaratskonvention und der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel. In Deutschland ist diese sogenannte Non-Punishment-Regelung im Strafprozessrecht verankert, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen anzuwenden.
Der KOK fordert, dass Betroffene von Menschenhandel sicher sein können, nicht bestraft zu werden, wenn sie sich hilfesuchend an die Polizei wenden.
Die komplette Pressemitteilung steht als Download zur Verfügung.
Für mehr Informationen zum Welttag: UNODC Welttag gegen Menschenhandel