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NEUIGKEITEN

Anforderungen an eine nationale Kontaktstelle zu Menschenhandel in Deutschland

Anfang April veröffentlichte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) die Analyse „Grenzüberschreitende Verweisung von Betroffenen des Menschenhandels – Anforderungen an eine nationale Kontaktstelle in Deutschland“.

Gemäß der reformierten EU-Richtlinie gegen Menschenhandel  muss jeder EU-Mitgliedstaat eine solche Kontaktstelle für Opferschutz, auch Focal Point genannt, benennen.  Die Analyse bietet einen Überblick über die europarechtlichen Grundlagen sowie über die Rolle und die Aufgaben eines Focal Point. Dieser solle demnach ausschließlich eine koordinierende und vermittelnde Funktion übernehmen und sei nicht für die grenzüberschreitende Strafverfolgung oder die justizielle Zusammenarbeit zuständig. Zentrale Prinzipien seien zudem die strikte Freiwilligkeit bei der Einbeziehung des Focal Points, der Schutz der Betroffenen, ein hoher Datenschutz sowie die Wahrung des Vertrauensverhältnisses.

Gleichzeitig betont das DIMR, dass eine nationale Kontaktstelle zwar die grenzüberschreitende Verweisung von Betroffenen erleichtern, strukturelle Defizite wie mangelhafte Rechtslagen, fehlende Unterstützungsangebote oder unzureichende Durchsetzungsmöglichkeiten in anderen Staaten jedoch nicht beheben kann. Um bestehende Ressourcen effizient zu nutzen, empfiehlt das DIMR, keine neue Struktur zu schaffen, sondern den KOK als nationale Kontaktstelle zu benennen und ihn mit den hierfür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Der KOK verfüge über die notwendige Fachexpertise, das erforderliche Netzwerk, etablierte Strukturen und das Vertrauen der zivilgesellschaftlichen Akteure.


Ethikrichtlinien im Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hat eine aktualisierte Fassung seiner Ethikrichtlinien veröffentlicht. Diese sind für alle Mitglieder des bff verbindlich, die entsprechend Maßnahmen zur Einhaltung der Richtlinien sicherstellen müssen. Die Richtlinien gelten für alle Bereiche eigenverantwortlichen Handelns in Fachberatungsstellen und dienen dem Schutz der Klient*innen vor unethischem und unprofessionellem Verhalten sowie als Grundlage für das Handeln der Mitgliedseinrichtungen und ihrer Mitarbeitenden. Eine Schlichtungsstelle überwacht die Einhaltung der Richtlinien.


bff fordert Priorisierung von Gewaltschutz bei Plattformregulierung

In einem Policy Paper zum EU Digital Services Act (DSA) und digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt stellt der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) fest, dass der DSA bisher nur unzureichend von großen Online Plattformen umgesetzt wird, wenn es um digitale geschlechtsspezifische Gewalt geht. Es gibt zwar starke Rechtsgrundlagen zu Risikoanalysen, Meldewegen und Kontaktstellen für Betroffene, deren Umsetzung aber in der Praxis häufig scheitert. Der bff zeigt in dem Policy Paper, welche Pflichten für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt relevant sind, wo Plattformen versagen und welche feministischen, praxisorientierten politischen Maßnahmen nötig sind, um den Schutz vor (digitaler) geschlechtsspezifischer Gewalt zu gewährleisten.


Empfehlungen zur Umsetzung Gewalthilfegesetz

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Ende März Empfehlungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes verabschiedet. Diese bieten den Bundesländern strategische Empfehlungen zur bundeseinheitlichen Umsetzung des Gesetzes mit dem Ziel, bis 2032 ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und niedrigschwelliges Hilfesystem für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt Betroffene zu etablieren. Er empfiehlt hierfür unter anderem, die Praxisexpertisen zu integrieren sowie Betroffene von Menschenhandel als besonders vulnerable Gruppe zu berücksichtigen.


Polizeiliche Kriminalstatistik 2025

Das Bundeskriminalamt hat im April 2026 die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für 2025 veröffentlicht. Insgesamt wurden im vergangenem Jahr rund 5,5 Millionen Straftaten registriert. Während die Gesamtzahl leicht zurückging, verzeichnet die Statistik bei Sexualdelikten weiterhin hohe Fallzahlen und einen Anstieg um 2,8 Prozent. Seit 2018 ist die Anzahl schwerer Sexualdelikte um rund 71,7 Prozent gestiegen. Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall wurden 14.454 Fälle erfasst, ein Plus von 8,5 Prozent. Auch beim sexuellen Missbrauch von Kindern stiegen die Fallzahlen um 4,7 Prozent auf 772 Fälle.

Die PKS weist darauf hin, dass der Anstieg bei Sexualdelikten nicht zwingend allein eine Zunahme der Taten widerspiegeln muss. Ein Teil der Entwicklung könnte auf eine gestiegene Sensibilisierung in der Gesellschaft und eine höhere Anzeigenbereitschaft zurückzuführen sein, was für ein vergrößertes Hellfeld sorgen könnte.


Istanbul-Konvention: Stärkung & Kritik

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich im April 2026 mit großer Mehrheit für eine Stärkung der Istanbul-Konvention ausgesprochen. Sie fordert die Ratifizierung und vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und warnt davor, dass organisierte Desinformationskampagnen und unzureichende Ressourcen deren Wirksamkeit untergraben. In Bezug auf die Situation der am stärksten gefährdeten Frauen betonte die Versammlung, dass Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt sowie zum Schutz der Betroffenen ohne jegliche Diskriminierung und unter Anwendung eines intersektionalen Ansatzes konzipiert und umgesetzt werden sollten, da nicht alle von Gewalt betroffenen Frauen gleichen Zugang zu Unterstützungsangeboten und zur Justiz haben. Zudem fordert die Versammlung die sieben Mitgliedstaaten, die die Konvention bisher noch nicht ratifiziert haben dazu auf, dies zu tun.

Ähnlich äußert sich auch das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) und kritisiert die Umsetzung der Konvention in Deutschland  in seiner Stellungnahme vom März 2026 zur Antwort der Bundesrepublik Deutschland auf den Fragebogen des Ausschusses der Vertragsparteien zur Umsetzung der Istanbul-Konvention von 2025 weiterhin als unzureichend. Das Bündnis, dem auch der KOK angehört, ist ein Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen und Bundesverbänden mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Beim Gewaltschutz bestehen weiterhin erhebliche Lücken in Deutschland. Das Hilfesystem ist strukturell unterfinanziert, zentrale Schutzangebote bleiben unverbindlich und vulnerable Gruppen werden nicht ausreichend erreicht. Besonders betroffen seien Frauen mit Behinderungen, geflüchtete und migrierte Frauen, TIN*-Personen sowie wohnungslose und LSBTIQ*-Personen. Das Bündnis fordert deshalb eine verlässliche Finanzierung von Unterstützungsstrukturen, mehr Forschung und eine konsequent intersektionale Ausrichtung des Gewaltschutzes. 


Neue Sonderberichterstatterinnen zu Menschenhandel und zu Kinderhandel

Im Rahmen der 61. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UN) wurde Dr. Katarina Schwarz im März 2026 zur Sonderberichterstatterin zu modernen Formen der Sklaverei und Menschenhandel berufen. Sie ist Rechtswissenschaftlerin mit umfassender Erfahrung im Bereich zeitgenössischer Formen der Sklaverei, des Menschenhandels und damit verbundener Ausbeutungsformen. Das Mandat wurde, ebenfalls im Mai, ausgeweitet und umfasst nun in einem Mandat sowohl Menschenhandel als auch moderne Formen der Sklaverei. Es gilt für drei Jahre. Zuvor gab es eigene Sonderberichterstatter*innen zu modernen Formen der Sklaverei. Zudem wurde Ai Kihara-Hunt, ebenfalls für drei Jahre, zur Sonderberichterstatterin zu Kinderhandel und sexueller Ausbeutung von Kindern ernannt


Informationen zu Änderungen durch die Umsetzung des GEAS

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie die entsprechenden nationalen Anpassungsgesetze sind am 12. Juni 2026 vollständig in Kraft getreten. Sie bringen umfassende Veränderungen für die Arbeit mit geflüchteten Menschen mit sich, über die verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen auf Webseiten und in Praxismaterialien informieren:

Der Informationsverbund Asyl und Migration bietet aktuelle Informationen zu den durch die GEAS-Umsetzung folgenden Neuerungen im Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz sowie Asylbewerberleistungsgesetz. Zudem gibt es einen Leitfaden zur Familienzusammenführung im Rahmen der neuen Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMVO).

Die Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V. hat drei Leitfäden erarbeitet, die die Änderungen der rechtlichen Grundlagen durch die GEAS Reform aufarbeiten und praxisnahe Impulse für Fachkräfte im Asylsystem bieten. Zentral sind hierbei die psychosoziale und traumasensible Unterstützung von vulnerablen Asylsuchenden, die Herausforderungen bei der Vulnerabilitätsfeststellung sowie Ansprüche auf Gesundheitsleistungen. Zudem werden Rechte und Teilhabemöglichkeiten von asylsuchenden Familien und Minderjährigen thematisiert.

Der Mediendienst Integration stellt in einer Expertise vom 11. Juni 2026 die wichtigsten Neuerungen zusammen. Zudem stellt er auf seiner Website weiterführende Informationen bereit, u.a. zu den Grenzverfahren an deutschen Flughäfen sowie zu Sekundärmigrationszentren und den Planungen in den Bundesländern.

Die Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung  IBIS e.V. gibt in einer Reihe von Informationsbroschüren Orientierung für Fachkräfte im Asylsystem.

Auf der Website von bordermonitoring.eu ist eine fünfteilige Serie verfügbar, in der die Geschichte, Reform und Auswirkung von GEAS beschrieben und analysiert werden. 


GEAS-Monitoring

Im Zuge der GEAS-Reform wurden auch ein Screeningverfahren sowie ein Asylgrenzverfahren für Schutzsuchende an den europäischen Außengrenzen eingeführt. Die Reform sieht die Einrichtung unabhängiger Monitoring-Mechanismen zur Überwachung beider Verfahren durch die EU-Mitgliedstaaten vor. Diese sollen in den Screening- und Asylgrenzverfahren die Einhaltung von internationalem Recht und von Unionsrecht überwachen und sicherstellen, dass fundierte Beschwerden über Grundrechtsverstöße wirksam und unverzüglich untersucht werden.  In Deutschland übernehmen das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter gemeinsam die Funktion des Monitorings-Mechanismus


Europaweiter Anstieg von Menschenhandel zur Ausbeutung krimineller Handlungen

In dem im Juni 2026 veröffentlichten Jahresbericht 2025 bewertet die Expert*innengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) den Umsetzungsstand der Vetragsstaaten der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels und beleuchtet zugleich aktuelle Trends. Im Zuge dessen wird auf einen europaweiten Anstieg des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung strafbarer Handlungen hingewiesen. Darüber hinaus wird die Sorge über die zunehmende Anwerbung der Betroffenen im digitalen Raum deutlich. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, etwa unbegleitete minderjährige Geflüchtete oder Kinder in Heimen, da sie zahlreichen Risikofaktoren wie Armut, Suchterkrankungen, Obdachlosigkeit und einem prekären Aufenthaltsstatus ausgesetzt sind. GRETA fordert die europäischen Regierungen auf, verstärkt Maßnahmen zur Identifizierung von Betroffenen zu ergreifen sowie ihre Kriminalisierung zu verhindern. Dafür soll das Non-Punishment-Prinzip konsequent umgesetzt werden, wonach Betroffene von Menschenhandel nicht für rechtswidrige Handlungen bestraft werden, sofern diese im Zusammenhang mit dem Menschenhandel stehen. Von den 47 evaluierten Ländern verfügen lediglich 22 über entsprechende spezifische gesetzliche Regelungen. 


Fachliche Einordnung der LeSuBiA-Studie

Mit der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) legten das Bundeskriminalamt (BKA), Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und Bundesministerium des Innern (BMI) im Februar 26 erstmals seit 2014 wieder eine umfassende, repräsentative Dunkelfeldbefragung zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor (siehe auch KOK-Newsletter 01/26).  

Das Bündnis-Istanbul-Konvention (BIK), ein Zusammenschluss von Frauenorganisationen und weiteren Bundesverbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen, darunter der KOK, reflektiert die Studie nun in einer Ende Juni veröffentlichten Analyse kritisch. Einerseits wurde die fachpraktische Hoffnung, dass die Studie weitere Grundlagen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention schaffen könne, bisher nur teilweise erfüllt. Das BIK beleuchtet in seiner Analyse sowohl methodische Mängel der Studie als auch Lücken in der Untersuchung. So fehlt in der Studie etwa die strukturelle Einbindung von Gewalt gegen Frauen, sowohl im Geschlechterverhältnis als auch im gesellschaftlichen Kontext von Macht und Kontrolle, so dass bspw. unterschiedliche Gewalterfahrungen von Frauen und Männern teils pauschal gleichgesetzt werden. Zudem bleiben Gruppen wie wohnungslose Frauen, Männer und TIN*-Personen ohne feste Meldeadresse oder auch Menschen, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Sammelunterkünften für geflüchtete Menschen, Pflegeheimen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens für psychisch kranke Menschen leben, trotz hoher (geschlechtsspezifischer) Gewaltbetroffenheit gänzlich unbeachtet. In Bezug auf die im Rahmen der Studie befragten „Menschen mit Migrationshintergrund“ stellt das BIK Fragen zu Repräsentativität und Differenzierung dieser Gruppe.


Spendenaufruf für La Strada Ukraine

Infolge der massiven russischen Raketen- und Drohnenangriffe auf Kiew Anfang Juli wurde auch das Büro von La Strada Ukraine, Teil der europäischen Plattform gegen Menschenhandel La Strada International (LSI), durch Druckwellen stark beschädigt, wodurch die Arbeit der Organisation eingeschränkt wird. Das Team befand sich zum Zeitpunkt des Angriffs in einem Schutzraum, sodass alle unverletzt blieben. La Strada Ukraine ist eine führende ukrainische zivilgesellschaftliche Organisation, die sich für die Prävention von Menschenhandel und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie für den Schutz von Kinderrechten einsetzt. Während des andauernden Krieges konnte die Organisation wichtige Hilfsangebote ausweiten, darunter nationale Hotlines, rechtliche und psychologische Unterstützung sowie Schutzmaßnahmen für Frauen, Kinder und andere vom Krieg betroffene schutzbedürftige Gruppen.  
Um den Wiederaufbau und die Arbeit der Organisation zu unterstützen kann gespendet werden. Informationen zum Spendenkonto finden sich auf der Webseite von La Strada Ukraine.


KOK-Stellenausschreibung für Projektreferent*in Digitales

Der KOK sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (ab August 2026) eine*n Projektreferent*in Digitales. Kernaufgabe ist die Umsetzung des Projekts Menschenhandel 2.0. Alle Informationen zur Stelle und den Bewerbungsmodalitäten finden sich hier

VERÖFFENTLICHUNGEN DES KOK

KOK-Studie „Zwangsverheiratung im Kontext von Menschenhandel“

Der KOK hat im Juni 2026 eine vergleichende Analyse der Beratungspraxis zu Menschenhandels- und Zwangsverheiratungsfällen veröffentlicht. Darin werden die möglichen Auswirkungen der reformierten EU-Menschenhandelsrichtlinie auf die Beratungspraxis in Deutschland untersucht. Hintergrund ist die Reform zur EU-Menschenhandelsrichtlinie 2011/36 vom 14. Juli 2024. Gemäß  der geänderten Richtlinie 2024/1712 wird die Zwangsverheiratung künftig ausdrücklich als eine Form von Menschenhandel eingeordnet. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Beratungsarbeit in beiden Tätigkeitsfeldern neben Übereinstimmungen auch divergierende Unterstützungsbedarfe aufweist, etwa im Hinblick auf Sicherheit und psychosoziale Aspekte. Daraus ergeben sich konkrete Handlungsbedarfe, wie etwa die strukturelle Stärkung von Fachberatungsstellen, flächendeckende Schulungen für Behörden sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der relevanten Institutionen. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit eines diskriminierungsfreien Zugangs aller Betroffen zu Aufenthalt, Schutzmaßnahmen und Unterstützungsangeboten betont. Insgesamt braucht es einen tiefgreifenden Diskurswandel, der geschlechtsspezifische Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem anerkennt und deren rassistische Vereinnahmungen zurückweist. 


Künstliche Intelligenz und Menschenhandel: Chancen und Risiken

Im neuesten KOK-Themenpapier vom Mai 2026 wird die Schnittstelle zwischen Künstlicher Intelligenz (KI) und Menschenhandel beleuchtet. KI fungiert einerseits als Katalysator für Menschenhandel, etwa, wenn Täter*innen Deepfakes zur Anwerbung von Betroffenen einsetzen. Zugleich werden neue Möglichkeiten für Behörden und Beratungsstellen geschaffen, etwa im Hinblick auf psychosoziale Unterstützung und Strafverfolgung. Entsprechende Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene sollten sich aber an den Vorgaben des Übereinkommens des Europarates über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie am EU-Gesetz über Künstliche Intelligenz ausrichten. 


Positionspapier zur Debatte um ein Verbot von Prostitution

In seinem Anfang Mai veröffentlichten Positionspapier zur Debatte um ein Verbot von Prostitution erläutert der KOK, warum er dezidiert keinen eindeutigen Standpunkt in der Debatte einnimmt. Der Schwerpunkt der Arbeit des KOK liegt auf der Förderung und Durchsetzung der Rechte von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung, zudem vertreten die Mitgliedsorganisationen unterschiedliche Positionen zum Thema Nordisches Modell. Diese Vielfalt spiegelt die demokratische und pluralistische Struktur des KOK wider und ist Ausdruck seiner Stärke. 


Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV zum Schutz vor digitaler Gewalt

Im Mai 2026 hat der KOK in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt als wichtiges Gesetzgebungsvorhaben im digitalen Zeitalter begrüßt. Als positiven Ansatz des Entwurfs bewertet der KOK die beabsichtigte Stärkung der individuellen Rechtsdurchsetzung. Hervorzuheben ist dabei die Möglichkeit, strafwürdiges Verhalten im digitalen Raum zivilrechtlich geltend zu machen. Dies schafft einen effektiven Anknüpfungspunkt für Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Für einen wirksamen Schutz vor digitaler Gewalt braucht es aber flankierende Maßnahmen im Bereich der Prävention und Sensibilisierung. Zudem lässt der Gesetzentwurf unberücksichtigt, dass der effektive Schutz der Betroffenen maßgeblich davon abhängt, rechtsverletzende Inhalte möglichst schnell aus dem Netz zu entfernen und Täter*innenkonten konsequent zu sperren. Weiterhin bleibt im Entwurf zudem nicht ausreichend berücksichtigt, dass digitale Dienstanbieter strukturell zur Anbahnung und Durchführung von Ausbeutungshandlungen beitragen können. Eine Einbeziehung des Straftatbestands Menschenhandel in den Straftatenkatalog des Entwurfs wäre daher aus Sicht des KOK sachgerecht und geboten. 


Informationen zur Online-Anlaufstelle Menschenhandel auf einen Blick

Ein Infokärtchen im Visitenkartenformat enthält alle zentralen Informationen zur Online-Anlaufstelle Menschenhandel des KOK auf einen Blick. Es eignet sich ideal zur Weitergabe im direkten Kontakt mit potenziell Betroffenen von Menschenhandel durch Fachpersonal, und Multiplikator*innen und passt handlich ins Portemonnaie. Die Kärtchen können hier von interessierten Fachkräften kostenlos bestellt werden.


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  • per Überweisung auf unser Spendenkonto: Evangelische Bank eG, IBAN: DE43 5206 0410 0003 9110 47, BIC: GENODEF1EK1
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KOK-VERANSTALTUNGEN

Fortbildungs- und Vernetzungstreffen

Am 11. und 12. Juni 2026 fand in Berlin das diesjährige Fortbildungs- und Vernetzungstreffen des KOK statt. Teilnehmer*innen aus den spezialisierten Fachberatungsstellen tauschten sich zum Thema Steuerschulden bei Betroffenen von Menschenhandel (basierend auf dem vom KOK im Dezember 2025 veröffentlichten Rechtsgutachten zu Steuerschulden bei Zwangsprostituierten) und Umsetzung des Non-Punishment-Prinzips aus und vernetzten sich mit Mitarbeiter*innen aus Justizvollzugsanstalten zu den Themen Identifizierung Betroffener von Menschenhandel in Haft, Standards der Sozialen Arbeit im Berliner Justizvollzug und Kooperationsmöglichkeiten der zuständigen Akteure aus. 


Lunchtalk zur Veröffentlichung der KOK-Studie zu Zwangsverheiratung

Die KOK-Studie „Zwangsverheiratung im Kontext von Menschenhandel. Eine vergleichende Analyse der Beratungspraxis zu Menschenhandels- und Zwangsverheiratungsfällen“ (siehe auch Rubrik Veröffentlichungen des KOK) wurde am 10. Juni 2026 im Rahmen eines digitalen Lunch-Talks vorgestellt. Die Autorinnen Maren Belinchón und Lena Volmer präsentierten die zentralen Ergebnisse der Untersuchung. Im Anschluss diskutierten die Autorinnen gemeinsam mit Dr. Adina Schwartz, Vorständin des KOK und Leiterin der Fachberatungsstelle JADWIGA, über Konsequenzen für die Beratungspraxis und den Betroffenenschutz.

VERANSTALTUNGEN

Fachtag: Zwangsverheiratung wirksam bekämpfen

Am 18. November 2026 findet in Stuttgart-Hohenheim der Fachtag der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart zum Thema Zwangsverheiratung statt. Im Fokus stehen aktuelle Herausforderungen wie Hürden bei kommunaler Zusammenarbeit, Migration und damit verbundenen sprachlichen Anforderungen, Rollenbilder sowie neue gesetzliche Entwicklungen. Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte und Engagierte aus Prävention, Beratung, Medizin, Polizei sowie an alle, die beruflich oder ehrenamtlich mit dem Thema befasst sind. Die Keynote hält Prof. Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan auf Basis seines Buches „Gewalt im Namen der Ehre: Die Psychologie hinter Ehre, Sexualität, Religion und Terror“. Hier kann bereits das Programm angefordert werden. Ab Ende Juli besteht die Möglichkeit zur Anmeldung.


Tag der Opferhilfe und des Opferschutzes mit Fokus auf das digitale Zeitalter

Am 16. November 2026 lädt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum fünften Tag der Opferhilfe und des Opferschutzes ein. Der thematische Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung liegt auf dem Opferschutz im digitalen Zeitalter, insbesondere im Spannungsfeld von Recht, Empathie und Verantwortung. Die Teilnahme ist sowohl in Präsenz als auch online möglich. Eine Anmeldung kann hier bis zum 28. August 2026 erfolgen.

RECHTLICHE ENTWICKLUNGEN

Gesetzentwurf Bekämpfung Menschenhandel im Bundestag

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6584) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1712 wurde am Freitag, 26.06. im Bundestag debattiert. Der Entwurf sieht eine umfassende Reform der Straftatbestände zu Menschenhandel und Ausbeutung vor, um die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung zu stärken. Zudem werden neue Ausbeutungsformen in den Straftatenkatalog aufgenommen. Der KOK hatte bereits zum Referentenentwurf eine ausführliche Stellungnahme eingereicht, in der die Vorhaben insgesamt ausdrücklich begrüßt, allerdings an manchen Stellen Nachbesserungen gefordert wurden. Nach der ersten Beratung im Bundestag wurde der Entwurf an die Ausschüsse (Federführung hat der Rechtsausschuss) überwiesen. Weiteres zur Umsetzung der Richtlinie in der Rubrik Wissen in diesem Newsletter.


Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz legte im April einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt vor. Es sollen u.a. drei neue Straftatbestände eingeführt werden, um bestehende Strafbarkeitslücken insbesondere bei sexualisierten Deepfakes, voyeuristischen Bildaufnahmen, sogenannten Rachepornos sowie beim Einsatz von GPS-Trackern zum Cyberstalking zu schließen. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Betroffene verbessert werden, indem Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter stärker in die Verantwortung genommen werden.

Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der KOK im Mai eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV zum Schutz vor digitaler Gewalt eingereicht (siehe Veröffentlichungen des KOK).

Weitere Stellungnahmen zum Gesetzgebungsvorhaben kamen u.a. vom Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb), dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), der Frauenhauskoordinierung e.V. und dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR):  

Der Deutsche Frauenrat begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich, kritisiert jedoch die fehlende Orientierung an der Istanbul-Konvention und verweist auf den Bedarf an Schulungen zu digitaler Gewalt in Behörden.

Der djb bemängelt unter anderem den zu engen Anwendungsbereich des vorliegenden Gesetzesentwurf, der den verfassungs- und menschenrechtlichen Anforderungen nicht gerecht wird. Weiter wird die strukturelle und insbesondere die geschlechtsspezifische Dimension der digitalen Gewalt nur unzureichend beachtet. Zudem kritisiert der djb erhebliche Schutzlücken im Straftatenkatalog, etwa, dass die Beeinträchtigungsschwelle der strafrechtlichen Verfolgung von Cyberstalking zu hoch angesetzt ist, nachlässig wirksame Regelungen gegen Stalkerware sowie das Fehlen eines echten Verbandsklagerechts und ausreichender Schutzmechanismen für Betroffene.

Der bff verweist mit Erkenntnissen aus der Praxis auf deutliche Schutzlücken, obwohl die EU-Richtlinie 2024/1385 einen umfassenden Schutz vor geschlechtsspezifischer (digitaler) Gewalt vorsieht. So seien Gewaltrealitäten nicht erfasst, beispielsweise, dass viele Betroffene durch mangelndes Vertrauen in staatliche Institutionen und der Sorge vor zusätzlicher Eskalation erhebliche Hürden im Zugang zu Recht erleben. Daher spricht sich der bff für eine betroffenenzentrierte Gesamtstrategie aus, die präventive Maßnahmen, gesellschaftliche Sensibilisierung sowie nachhaltig etablierte Beratungsstrukturen sowie effektive Maßnahmen zur Entfernung rechtswidriger Inhalte umfasst.

Die Frauenhauskoordinierung e.V. fordert vereinfachte Verfahren und eine Entlastung Betroffener bei der Beweisführung und warnt vor möglichen Eingriffen in Freiheitsrechte durch Datenspeicherungen.

Das DIMR formuliert einige Empfehlungen zur Nachbesserung des Gesetzentwurfs. Im Zuge dessen werden die Festlegung einer Maximaldauer für die Sperrung von Nutzungskonten und definitorische Nachschärfungen gefordert, etwa die Bestimmungserweiterung von sozialen Netzwerken, sodass auch Online-Marktplätze enthalten sind. 


Bündnis 90/Die Grünen stellen Forderungen zur Bekämpfung von Menschenhandel

Basierend auf den Diskrepanzen zwischen dem KOK Datenbericht und dem BKA Lagebild Menschenhandel und der ersichtlichen Datenlücke hinsichtlich der Fallzahlen von Menschenhandel fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem im Juni vorgelegten Antrag  (21/6347) von der Bundesregierung entschlossenere Maßnahmen für Betroffene von Menschenhandel. Im Zuge dessen wird auch auf die europa- und völkerrechtliche Verpflichtung verwiesen. 

Konkret fordert die Fraktion die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle gegen Menschenhandel. Zudem sollen die bundesweiten und ressortübergreifenden Aktionspläne zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen sowie gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit umfassend und bedarfsgerecht umgesetzt und um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Darüber hinaus sollen Schutzunterkünfte für alle Betroffenen vorhanden sein. Auch spezialisierte Fachberatungsstellen sollen gefördert und in alle prozessualen Abläufe im Umgang mit Betroffenen eingebunden werden. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages verwiesen. 


Internationale Arbeitsnormen für Arbeitnehmer*innen auf digitalen Plattformen

Auf der 114. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wurden am 12. Juni 2026 mit dem Übereinkommen C193 erstmals internationale Arbeitsnormen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsrechte von Beschäftigten in der Plattformwirtschaft verabschiedet. Hierbei werden als Mindeststandards u.a. das Recht auf Tarifverhandlungen und Vereinigungsfreiheit sowie Schutz vor Diskriminierung, vor Kinder- und Zwangsarbeit vorgesehen. 


Neues Vaterschaftsanerkennungsgesetz: Kritik an Misstrauenslogik

Am 12. Juni 2026 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen verhindern soll. Hierbei wird auf die Konstellation abgezielt, in denen ein deutscher Staatsangehöriger oder ein Mann mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein nicht leibliches, ausländisches Kind anerkennt. Dadurch kann das Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter im Rahmen des Familiennachzuges begründet oder gestärkt werden. Das neue Gesetz sieht strengere Mitwirkungspflichten sowie die Einbindung der Ausländerbehörde vor, die im Falle eines aufenthaltsrechtlichen Gefälles der Vaterschaft zustimmen müssen. 

Das Migazin, ein Online-Fachmagazin zu Integrations- und Migrationsthemen in Deutschland, bewertet die Regelung als unverhältnismäßigen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Bereich von Familie und Kindeswohl, da jährlich rund 65.000 Verfahren betroffen sind, während lediglich im Durchschnitt 73 Fälle des tatsächlichen Missbrauchs nachgewiesen werden. Damit werden Familien in eine Phase der strukturellen Unsicherheit versetzt, da zunächst nur vorläufige Urkunden ausgestellt und der Zugang zu Leistungen erschwert werden. Die Maßnahme füge sich damit in eine Politik ein, die von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber des aufenthaltsrechtlichen Status von Menschen geprägt ist. 

INFORMATIONSMATERIAL UND PUBLIKATIONEN

Anti-Trafficking Review zu Lieferketten

Eine neue Sonderausgabe der Anti-Trafficking Review befasst sich mit Maßnahmen gegen Zwangsarbeit in globalen Lieferketten. Im Fokus steht der Wandel von freiwilliger sozialer Verantwortung von Unternehmen hin zu gesetzlichen Regelungen wie Sorgfaltspflichten und Transparenzgesetzen. Insgesamt zeigen die Beiträge, dass Bottom-up-Ansätze besser geeignet scheinen, Ausbeutung in Lieferketten zu verringern, als Pflichten oder Vorschriften, deren Einhaltung in der Praxis viel zu wenig überprüft wird. Dennoch bleibt das Problem der Machtkonzentration von Unternehmen innerhalb der Weltwirtschaft und die Vertragspraktiken, die zu Zwangsarbeit führen, ungelöst. 


Cyber-Betrugszentren

Eine Untersuchung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zeigt, dass Cyber-Betrugszentren, die es bisher vor allem in Südostasien gibt, sich auch in Europa ausbreiten könnten. Die Studie fokussiert sich auf die Rekrutierungsinfrastruktur über die Personen zu Ausbeutungszwecken angeworben werden und stellt fest, dass es sich um ein übertragbares Modell der Ausbeutung handelt. Die Studie enthält Handlungsempfehlungen für präventive Maßnahmen sowie zur Bekämpfung dieser Form der Ausbeutung. 


Zunahme erzwungene Kriminalität

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) veröffentlichte am 9. März 2026 den „Survey Report 2026: Tracking Implementation of the OSCE Commitments and Recommended Actions to Combat Trafficking in Human Beings”. Der Bericht untersucht, inwiefern OSZE-Staaten Fortschritte bei der Bekämpfung von Menschenhandel erzielen. Die Ergebnisse zeigen zwar Verbesserungen bei der Datenerfassung, machen jedoch erhebliche Umsetzungslücken der OSZE-Verpflichtungen sichtbar, insbesondere im digitalen Bereich.

Weiter hat die OSZE im April 2026 den Bericht „The Human Cost of Crime“ publiziert, der die zunehmende Verflechtung von Menschenhandel und Drogenkriminalität in der OSZE-Region und darüber hinaus untersucht. Demnach machen bspw. Obdachlosigkeit, familiäre Konflikte, soziale Isolation oder auch Drogenabhängigkeit, Armut oder ein irregulärer Aufenthaltsstatus Menschen besonders vulnerabel für diese Ausbeutungsform. Auch Kinder und Jugendliche sind häufig betroffen. Organisierte kriminelle Gruppen nutzen demnach die Vulnerabilitäten gezielt aus. Zusätzlich verschärfen Praktiken wie das sogenannte „Cuckooing“, bei dem Wohnungen der Betroffenen zur Lagerung und Verteilung von Drogen übernommen werden, ihre Ausbeutung und Abhängigkeit weiter.


Leitfaden für Unterbringung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Die Bundesinitiative Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften hat im März 2026 die Broschüre „Geflüchtete Kinder und Jugendliche in der Unterbringung – Grundlagen und Praxisimpulse für Fachkräfte und Ehrenamtliche“ veröffentlicht. Die Publikation sensibilisiert für die Bedarfe geflüchteter Kinder und Jugendlicher in entsprechenden Unterkünften und vermittelt praxisorientiertes Wissen zu deren Schutz und Stärkung im Unterbringungskontext für Fachkräfte und Ehrenamtliche.


Kinder und Jugendliche im SGB VIII und der GEAS-Reform

Kinder und Jugendliche gelten zwar laut GEAS-Rechtsakten als besonders schutzbedürftig, dennoch könnten ihre Schutzbedarfe nicht hinreichend von zuständigen Schnittstellen erkannt werden. Daher hat Terre des Hommes gemeinsam mit dem Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. eine Handreichung erarbeitet, um den Schutz und den korrekten Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen zu gewährleisten.


Europol warnt vor neuen Entwicklungen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Netz

Das Europäische Polizeibehörde Europol hat am 28. April 2026 den Bericht „Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2026: The evolving threat landscape – how encryption, proxies and AI are expanding cybercrime” veröffentlicht. Der Bericht analysiert die neuesten Entwicklungen der Cyberkriminalität in der EU. In einem eigenen Abschnitt zur sexuellen Ausbeutung von Kindern wird digitale Erpressung als eine der zentralen neuen Bedrohungen hervorgehoben. Gleichzeitig nimmt der Handel mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder weiter zu. Zudem entdecken Ermittlungsbehörden zunehmend Missbrauchsmaterial, welches mittels Künstlicher Intelligenz erzeugt wurde.


Zusammenhang zwischen Online-Grooming und vermissten Kindern

Das Netzwerk Missing Children Europe, welches sich für die Prävention, die internationale Suche und den Schutz von vermissten und ausgebeuteten Kindern einsetzt, hat den Bericht „From Grooming to Abuse, Exploitation and Disappearance“ veröffentlicht. Der Report zeigt Zusammenhänge zwischen Online-Grooming, sexueller Ausbeutung und dem Verschwinden von Kindern auf. Laut Bericht wurden 2025 europaweit 92 Fälle dokumentiert, in denen ein Zusammenhang zwischen Grooming und dem Verschwinden von Kindern festgestellt wurde. Missing Children Europe fordert stärkere Schutzmaßnahmen sowie eine bessere Regulierung digitaler Plattformen.


Grundrechte-Report 2026

Der im Mai erschienene Grundrechte-Report 2026, ein gemeinsames Projekt von zehn Bürgerrechtsorganisationen wie der Humanistischen Union, beleuchtet die Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Im Fokus der stehen Aufrüstung und Militarisierung, der Ausbau staatlicher Sicherheitsbefugnisse sowie Einschränkungen von Grundrechten. Die Neue Richter*innenvereinigung und PRO ASYL heben in Pressemitteilungen insbesondere Eingriffe in die Grundrechte durch Neuerungen bei der Wehrplicht sowie den Druck auf die Rechte geflüchteter Personen hervor. Der aus 42 Beiträgen bestehende Report ist im Fischer-Verlag erschienen und kann käuflich erworben werden.


Jahresbericht des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“

Angesichts des großen Dunkelfelds, des erschwerten Zugangs zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Betroffene sowie der bislang geringen Zahl entsprechender Anfragen rückt das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ das Thema Menschenhandel in seinem Jahresbericht 2025 besonders in den Fokus und informiert über die durchgeführten Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich Menschenhandel. Die Kampagnenentwicklung fand im Dialog mit dem KOK und weiteren Fachberatungsstellen statt, um praxisnahe Ansätze zu entwerfen. Die Umsetzung erfolgte mittels themenspezifischer Informationsmaterialien in 19 Sprachen, Promotouren in einschlägigen Gebieten in acht Städten sowie bundesweiten Werbekampagnen online und im öffentlichen Raum. Insgesamt sei der Beratungsanteil zu Menschenhandel mit 283 Fällen im Vergleich zum Vorjahr um das Doppelte gestiegen. Für das Jahr 2026 wird die Kampagne durch den Aspekt der Loverboy-Methode ergänzt. 


Medico übt Kritik an GEAS-Reform

In der Handreichung „Das Ende des Schutzes: GEAS, Rückkehrsystem & die Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes in der EU“ übt die Frankfurter Menschenrechtsorganisation medico international scharfe Kritik an der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Demnach dienen sie Mitgliedstaaten dazu, nationale Souveränitätsansprüche sowie Abschreckungsstrategien zu bekräftigen. Dies untergräbt wiederum den Anspruch auf einen solidarischen, einheitlichen Schutzraum und trägt zugleich zur Zersplitterung des europäischen Raums bei. Zugleich wird die humanitäre Notlage der Geflüchteten verschärft und universell geltende Rechte entwertet, indem Schutzansprüche nach Herkunft und Einreiseroute in abgestufte Verfahren und Schutzstandards überführt werden. 


EUAA publiziert Asyl Report 2026

Die Asylagentur der europäischen Union (EUAA) veröffentlichte im Mai 2026 den diesjährigen Asyl Report. Daraus geht hervor, wie sich Staaten auf die Umsetzung der GEAS Reform vorbereiten, insbesondere im Hinblick auf Asylverfahren, Aufnahmebedingungen und Grenzverfahren. Auch der KOK hat zu dem Report einen Beitrag geliefert, der im Länderbericht zu Deutschland verlinkt ist. 


WAVE-Report betont Rolle spezialisierter Fachberatungsstellen

Die Studie „Agents of Change: Women’s Specialist Services and Their Feminist, Multi-Level Approach to Tackling Violence Against Women and Girls“ von Woman Against Violence Europe (WAVE) untersucht die Arbeit spezialisierter Fachberatungsstellen und ihre Ansätze zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie hebt die wichtige Rolle von frauenspezifischen Unterstützungsangeboten hervor, nicht nur auf individueller Ebene, sondern auch kommunal und gesamtgesellschaftlich. Der Bericht betont den Bedarf an Fachberatungsstellen mit ganzheitlicher Unterstützung, die Intersektionalität berücksichtigen sowie trauma- und bedürfnisorientiert vorgehen.


Informationen zur Branche „Internationaler Straßentransport“

Faire Mobilität, das Beratungsnetzwerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), hat Anfang Juni ein aktualisiertes Branchendossier „Informationen zur Branche ‚Internationaler Straßentransport“ mit Erfahrungen aus der Beratungspraxis veröffentlicht. Dabei wird das Augenmerk insbesondere auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von mobilen Beschäftigten gerichtet, die häufig von ausbeuterischen Verhältnissen betroffen sind. Zudem werden das Geschäftsmodell, die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und EU-Ebene sowie die betriebliche und gewerkschaftliche Situation dargestellt. 

NEUIGKEITEN AUS DER KOK-RECHTSPRECHUNGS­DATENBANK

Neues Urteil des EuGH zu Leistungskürzungen für Asylbewerber*innen

Im Urteil vom 4. Juni 2026 stellt der Europäische Gerichtshof klar, dass ausreisepflichtige Asylsuchende nach der EU-Aufnahmerichtlinie Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard haben. Dies gilt auch, wenn Personen vollziehbar ausreisepflichtig sind. Die Verpflichtungen nach der Aufnahmerichtlinie enden demnach erst mit der tatsächlichen Überstellung in den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat. Die Einschränkung von Leistungen während der laufenden Überstellungsfrist ist unionsrechtswidrig.

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RUBRIK WISSEN – GESETZENTWURF STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG VON MENSCHENHANDEL

Das gesetzgeberische Verfahren zur Umsetzung der geänderten EU Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels geht in die nächste Phase über. Nachdem das BMJV Ende letzten Jahres einen Referentenentwurf vorgelegt hat, zu dem auch der KOK ausführlich Stellung nahm, hat sich nun die Bundesregierung Ende Mai 26 auf einen Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 geeinigt. 

Grundsätzlich begrüßt der KOK den vorliegenden Gesetzesentwurf. Insbesondere ist positiv hervorzuheben, dass dieser eine grundlegende Überarbeitung der Menschenhandels- und Ausbeutungstatbestände im StGB vorsieht. Eine bloße Erweiterung des Menschenhandelstatbestandes gem. § 232 StGB um die in der geänderten EU-Richtlinie neu hinzugefügten Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der illegalen Adoption und der Zwangsheirat und die Ausweitung der Nachfragestrafbarkeit würde den bestehenden praktischen Anwendungsproblemen der Straftatbestände zu Menschenhandel und Ausbeutung nicht abhelfen. Insofern ist die vorgesehene umfassende Reform der Menschenhandelstatbestände zur Erreichung des Gesetzesziels – den Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland zu intensiveren und Täter*innen effektiver strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen – unabdingbar.

Begrüßenswert ist zudem, dass der Gesetzentwurf ein weit gefasstes Verständnis von Ausbeutung enthält und damit der Komplexität der Ausbeutungsphänomene in der Praxis Rechnung trägt. Eine rein ökonomische Betrachtungsweise würde den vielfältigen sozialen, psychischen und strukturellen Dimensionen der Ausbeutung nicht gerecht werden und im Übrigen zu Beweisproblemen in der Strafverfolgung führen.

Eine ebenfalls positive Neuerung ist die Schaffung einer Regelung des so genannten Non-Punishment-Prinzips speziell für Betroffene von Menschenhandel. So kann bei Betroffenen von Menschenhandel von der Verfolgung von Vergehen, die sie im Rahmen der Ausbeutungssituation begehen (mussten), abgesehen werden. Diese Regelung in der Strafprozessordnung ist allerdings noch als „Kann-Regelung“ formuliert, d.h. es liegt im Ermessen von Staatsanwaltschaft und Gerichten, Verfahren gegen Betroffene einzustellen. Hier wäre eine Umwandlung in eine „Soll-Regelung“ dringend notwendig.

Der Gesetzentwurf erweitert zudem die Strafbarkeit der Nachfrage bei Menschenhandel auf alle Formen der Ausbeutung. Bisher war nur die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen von Betroffenen des Menschenhandels strafbar. Künftig sollen sich auch Personen strafbar machen, die wissentlich Dienstleistungen oder Arbeit Betroffener von Ausbeutung nutzen, etwa in Nagelstudios oder auf Baustellen.

Auch sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung, anders als noch der Referentenentwurf des BMJV, eine Evaluierung der geänderten gesetzlichen Vorgaben vor.

Eine wesentliche Schwäche des Entwurfs ist allerdings, dass zentrale Vorgaben der EU-Richtlinie im Bereich des Opferschutzes und der Stärkung der Rechte Betroffener unberücksichtigt geblieben sind. Dies zeigt sich bereits in der Bezeichnung des Gesetzesentwurfs, der, anders als die EU-Richtlinie, die ausdrücklich auch den Opferschutz adressiert, allein auf die „Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels“ abstellt. Dringend notwendige Verbesserungen bspw. im Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel, die einen tatsächlich effektiven Zugang zu Schutz und Unterstützung für viele Betroffene erst ermöglichen würden, sind nicht vorgesehen. So bleiben wesentliche Verpflichtungen der Bundesrepublik zum Schutz und der Unterstützung von Betroffenen unzureichend adressiert.

Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie endet am 15. Juli 2026. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag fand bereits statt, der Entwurf liegt nun zur weiteren Beratung im federführenden Rechtsausschuss des Bundestages. 

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